Folgekostenversicherung

MEDASSURE - Folgekostenversicherung kosmetischer Behandlungen

In der Hand des erfahrenen Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie sind kosmetische Operationen relativ risikoarme Eingriffe, aber trotz größter Sorgfalt ist die Möglichkeit einer Komplikation prinzipiell bei jedem chirurgischem Eingriff gegeben. Sie als Patient müssen nach der Novellierung des Gesundheitsreformgesetzes ab dem 01.04.2007 die Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation selbst tragen.

Mit dem medassure Versicherungsschutz können Sie nun dieses finanzielle Risiko absichern!

medassure ist eine neue Versicherung zum Schutz vor Folgekosten, die aufgrund von Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation entstehen können. Unsere Patienten können ab sofort diesen Versicherungsschutz in Form eines geringen Einmalbetrags (EUR 80 bis EUR 180) erwerben.

Ihre Vorteile der Folgekostenversicherung

  • medassure schließt die seit dem 01.04.2007 entstandene versicherungstechnische Lücke (§ 52 Abs. 2 SGB V - Gesundheitsreformgesetz) für gesetzlich und teilweise auch privat Krankenversicherter.
  • Der kostengünstige Versicherungsbeitrag (Einmalbeitrag EUR 80 bis EUR 180 - abhängig von der geplanten Operation, Rauchereigenschaft und gesetzlich/privat versichert) gewährleistet Ihnen eine ausreichende Deckungssumme von EUR 250.000 je versicherter Operation und nimmt Ihnen damit eventuelle finanzielle Sorgen hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Folgen.
  • Der Versicherungsschutz ist äußerst schnell und unkompliziert online unter www.medassure.de zu beantragen. Er gilt für 365 Tage nach der Operation und erlischt danach automatisch.
  • Sollte Ihre Krankenkasse mit Rückforderungsansprüchen für erforderliche Nachbehandlungen nach einer kosmetischen Operation auf Sie zukommen, werden bis zu 50 % der hierfür anfallenden Gesamtkosten von medassure getragen (da auch die Spitzenverbände der deutschen Krankenkassen einen maximalen Eigenanteil der Patienten von 50 % an den Behandlungs- und Nebenkosten gefordert haben).
  • Alle teilnehmenden Fachärzte sind Mitglieder in anerkannten Fachgesellschaften und Ärztevereinigungen. Durch die Zusammenarbeit mit den Arztverbänden ist die Qualifikation der Chirurgen gewährleistet und bietet Ihnen somit eine zusätzliche Sicherheit.
  • Kapselfibrosen sind 365 Tage nach dem Tag der Operation in die Versicherung mit eingeschlossen.
  • Durch die Privatabrechnungsklausel erhält der Patient/Arzt ab jetzt die Möglichkeit Behandlungskosten im Rahmen einer Komplikation, die über den vereinbarten Behandlungsvertrag hinausgehen, bis zu einem Betrag von 5.000,- über medassure abzurechnen, wenn der gesetzliche Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigert oder Sie als Arzt keine kassenärztliche Zulassung besitzen, mitversichert werden hierdurch vor allem Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Fettnekrosen, die nicht durch die üblichen Nachbehandlungen beseitigt werden

Die Konditionen der Folgekostenversicherung für kosmetische Behandlungen im Überblick:

  • Versicherungsdauer: 365 Tage ab Operationstag
  • Versicherungsprämie: 80,- bis 180,- EURO als Einmalbeitrag (abhängig von Operationsart / Rauchereigenschaft - gesetzlich/privat Versicherten)
  • Versicherungshöhe: max. 250.000 EURO je versichertem Eingriff

Was zahlt die Versicherung?

medassure zahlt die Rückforderungsansprüche der Krankenkasse für Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, d.h. einer Operation, einer Untersuchung und/ oder einer ambulanten Behandlung, die aufgrund einer Komplikation nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation entstehen.

Im Leistungsfall erstatten der Versicherer Ihnen die Rückzahlungsforderung der Krankenkasse bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 250.000 € für alle Komplikationen, die auf den versicherten Eingriff zurückzuführen sind.

Welche Operationsarten können versichert werden?

  • Liposuktion (Fettabsaugung)
  • Abdominoplastik (Bauchstraffung)
  • Mammaaugmentation (Brustvergrößerung)
  • Oberschenkelstraffung
  • Mastopexie (Bruststraffung)
  • Oberarmstraffung
  • Mammareduktionsplastik (Brustverkleinerung)
  • Gesäßstraffung
  • Gynäkomastie (Verkleinerung der männl. Brustdrüse)
  • Rhinoplastik (Nasenkorrektur)
  • Otoplastie (Ohrenkorrektur)
  • Facelift (Gesichtsstraffung)
  • Wangenaugmentation (Wangenimplantate)
  • Lower Body Lift
  • Kinnaugmentation (Kinnimplantate)
  • Stirn-Lifting
  • Blepharoplastik (Augenlidstraffung)

Wie schließe ich die Versicherung ab?

Die Folgekostenversicherung für kosmetische Behandlungen ist einfach und schnell online auf www.medassure.de zu beantragen. Sie erhalten von Ihrem behandelnden Arzt einen TAN-Bogen mit einer entsprechenden TAN-Nummer. Diese 9-stellige Zahlenkombination tragen Sie im Menüpunkt "Versicherung abschließen" ein und vervollständigen dort Ihre persönlichen Daten. Daraufhin können Sie sofort Ihren Versicherungsschein ausdrucken. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erhalten Sie von uns umgehend alle Versicherungsunterlagen nochmals per E-Mail zugesandt.

Der Versicherungsbeitrag wird einmalig per Lastschrift von Ihrem angegeben Konto eingezogen. Sollten Sie sich doch noch anders entscheiden oder die Operation absagen, besteht für Sie natürlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Den erforderlichen TAN-Bogen erhalten Sie in Ihrer Praxis. Alle weiteren Informationen und Versicherungsdetails finden Sie online unter www.medassure.de. Für ein persönliches Gespräch oder weitere Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das medassure-Team:

medassure
Jahnke Hoyer & Cie. GmbH

Tel.: 0221 / 390 99 55 50
Fax: 0221 / 390 99 55 89

E-Mail: info@medassure.de
Internet: www.medassure.de


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