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Zahnzusatzversicherung erklärt


Die Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung im Bereich der Zahnmedizin ist im Vergleich zu früher deutlich eingeschränkt. So gibt es jetzt keine prozentualen Zuschüsse mehr, die die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigen, sondern nur noch Festzuschüsse, die sich am jeweiligen Befund orientieren. Das bedeutet, anhand der Diagnose übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen festgelegten Anteil der Kosten, unabhängig davon, wie hoch diese letztlich ausfallen. Die Differenz muss dann der Versicherungsnehmer im Rahmen des sogenannten Eigenanteils selbst aufbringen. Insofern kann eine private Zahnversicherung durchaus sinnvoll sein, denn sie ermöglicht, die gekürzten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gezielt auszugleichen und so die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen und Zahnersatz deutlich zu senken. Dabei deckt die private Zahnversicherung die Leistungen ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch anteilig oder nicht mehr erstattet werden und wie bei einer privaten Versicherung üblich, kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz direkt beeinflussen.

Mittlerweile gibt es jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter mit ebenso vielfältigen Tarifoptionen, so dass ein Zahnversicherungsvergleich sehr empfehlenswert ist. Bei einem solchen Vergleich sollten jedoch nicht nur die Höhen der Versicherungsprämien berücksichtigt werden, sondern vielmehr die Leistungen, die für diesen Preis vorgesehen sind. Als Grundregel gilt, dass die private Krankenversicherung mindestens die Hälfte der Kosten für die Zahnbehandlungen oder einen Zahnersatz übernehmen sollte. Außerdem ist wichtig, dass die private Krankenversicherung ihre Leistungen unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung erbringt, also die Kosten auch dann übernimmt, wenn sie nicht anteilig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Üblicherweise arbeiten Zahnversicherungen mit Wartezeiten und vor allem in den ersten Jahren zudem mit Leistungsstaffelungen. Zugunsten eines günstigeren Beitrages sollten hier jedoch keine zu knapp bemessen Höchstgrenzen für Versicherungsleistungen vereinbart werden. Ein weiteres Kriterium bei einem Test der Zahnversicherung ist, dass nicht nur akut notwendige Behandlungen, sondern auch Prophylaxemaßnahmen bezahlt werden sollten. Der Leistungskatalog einer privaten Zahnversicherung sollte somit neben Wurzelbehandlungen beispielsweise auch Paradontosebehandlungen oder professionelle Zahnreinigungen vorsehen. Sofern die Zahnversicherung für ein Kind abgeschlossen wird, ist es überdies sinnvoll, auch kieferorthopädische Behandlungen abzusichern. Vor dem Abschluss einer Zahnversicherung muss in aller Regel ein Fragebogen ausgefüllt werden, der den aktuellen Zustand der Zähne und der Gesundheit im Allgemeinen abfragt. Je nach aktuellem Befund können die Versicherer zwar Risikozuschläge erheben, allerdings ist nur bei einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung sichergestellt, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall auch wirklich gegeben ist. Zudem gewichten nicht alle Versicherer Risiken gleich, so dass sich auch in dieser Hinsicht ein Versicherungsvergleich lohnen kann.




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