Hinweisgeber & Hinweisgeberschutz

Bei proaesthetic haben wir im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Hinweisgeberstelle eingerichtet. Diese ermöglicht es Personen, auf mögliche Rechts- und Regelverstöße im Unternehmen aufmerksam zu machen. Als Hinweisgebende gelten natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld dieser Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen möchten.

Um einen sicheren und vertraulichen Austausch zu gewährleisten, steht Ihnen unser Meldungsformular (hinweisgeberschutz@proaesthetic.de) zur Verfügung. Die von Ihnen bereitgestellten Informationen unterliegen dabei der Vertraulichkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Jede eingehende Meldung wird von uns sorgfältig geprüft, und wir gehen den entsprechenden Anliegen nach.

Hinweis angeben

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet werden kann, bitten wir Sie diesen so gewissenhaft wie möglich darzustellen und keine Details außer Acht zu lassen. Achten Sie darauf, dass Ihre Beschreibung auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden kann. Um mit der proaesthetic Hinweisgebermeldestelle zu kommunizieren, benötigen wir Ihre Kontaktdetails. Diese werden durch das Hinweisgeber-Team streng vertraulich betreut.

Orientieren Sie sich an folgenden W-Fragen:

  • Wer war beteiligt?
  • Was ist geschehen?
  • Wann hat sich der Vorfall ereignet?
  • Wie haben Sie Kenntnis erlangt und wie hat sich der Vorfall ereignet?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet und welche Bereiche der proaesthetic GmbH sind hierbei betroffen?

Kontakt (Hinweisgebermeldestelle)